Fahrzeugmietvertrag

Dieser Fahrzeugmietvertrag ist eine Anlage und ein untrennbarer Bestandteil des zwischen den Parteien unterzeichneten Fahrzeugübergabeprotokolls. Mit diesem Vertrag vermietet Fores (der Vermieter) das im Formular angegebene Fahrzeug, dessen Eigentümer oder Betreiber er ist, zu den festgelegten Terminen an den im Formular genannten Mieter (Name und Adresse). Der Mieter erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug vertragsgemäß zu nutzen und die Mietgebühr vollständig und pünktlich zu zahlen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags übernimmt der Mieter sämtliche Verpflichtungen in Bezug auf das Mietfahrzeug. Der Mieter erklärt und verpflichtet sich, die Unterzeichnung der bei der Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs erstellten Fahrzeugübergabeformulare nicht zu verweigern; dass er im Falle der Nichtunterzeichnung den Inhalt der Formulare vorbehaltlos akzeptiert; und dass er Einwände gegen den Inhalt des Formulars nicht durch die Verweigerung der Unterschrift, sondern ausschließlich durch die Beauftragung eines Sachverständigen auf eigene Kosten geltend machen kann.
- Die vom Mieter für den Vertrag angegebene Adresse gilt als seine rechtliche Adresse, sofern keine Änderung mitgeteilt wird.
- Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch den Mieter sind beide Parteien einverstanden, dass der Mieter das Mietfahrzeug in mechanisch und karosserietechnisch gutem Zustand übernommen hat, dass das Fahrzeug wie im Formular angegeben übergeben wurde, dass alle bei der Übergabe vorhandenen Mängel im Formular vermerkt sind und dass der Mieter im gegenteiligen Fall akzeptiert, dass er für alle bei der Rückgabe des Fahrzeugs an Fores festgestellten Mängel verantwortlich ist.
- Der Mieter haftet für alle Schäden am übernommenen Fahrzeug, die durch Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit entstehen und gemäß den Versicherungsbedingungen nicht von der Versicherung gedeckt sind, sowohl gegenüber Fores als auch gegenüber Dritten.
- Das Mindestalter für die Fahrzeugmiete beträgt gemäß unseren Firmenrichtlinien 21 Jahre. Personen unter 21 Jahren können kein Fahrzeug mieten. Ebenso muss ein im Formular angegebener Zusatzfahrer diese Regel erfüllen. Sollte darüber hinaus ein nicht im Formular aufgeführter Zusatzfahrer das Fahrzeug nutzen und es zu einem Unfall oder Schaden kommen, trägt der Mieter sämtliche Kosten.
- Die Mindestmietdauer beträgt 72 Stunden. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietbetrag, der sich aus dem Tagesmietpreis gemäß Preistabelle multipliziert mit der Anzahl der Tage ergibt, im Voraus zu zahlen.
- Der Mieter akzeptiert, zusätzlich zur Mietgebühr bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden eine Tagesmiete zu zahlen sowie nachträglich anfallende Gebühren wie Brücken-, Autobahn- und Parkgebühren zu begleichen. Bei Nichtzahlung wird der entsprechende Betrag automatisch von der im Vertrag hinterlegten Kreditkarte eingezogen.
- Die Mietzahlung für das Fahrzeug wird zu Beginn der Mietdauer je nach Kundenwunsch in bar oder per Kreditkarte eingezogen. Auch wenn die Gebühr zu Mietbeginn bar bezahlt wurde, wird eine der Kategorie und Dauer entsprechende Kaution auf der Karte des Mieters blockiert. Von diesem blockierten Betrag können die im vorherigen Absatz genannten Beträge eingezogen werden. Falls keine solche Notwendigkeit entsteht, wird der blockierte Betrag 15 Tage nach Mietende ohne weitere Maßnahmen freigegeben.
- Eine Verlängerung der Mietdauer nach Vertragsende ist nur mit Genehmigung von Fores möglich.
- Das vermietete Fahrzeug darf in keiner Weise und unter keinen Umständen an Dritte weitervermietet werden. Es darf auch nicht unentgeltlich von anderen als den im Vertrag genannten Personen genutzt werden. Darüber hinaus ist es strengstens untersagt, das Mietfahrzeug:
- von einem nicht im Vertrag aufgeführten Fahrer nutzen zu lassen,
- zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs zu verwenden,
- zur entgeltlichen Personen- oder Güterbeförderung zu nutzen,
- für jegliche rechtswidrigen Zwecke zu verwenden.
Bei Feststellung eines dieser Verstöße wird das Fahrzeug unverzüglich stillgelegt, und alle entstehenden Schäden sind vom Mieter zu tragen.
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